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"Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrräder"

Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin und widerspricht damit Meldungen des ADAC.

Der Automobilclub hatte im Zusammenhang mit einem Test von Pedelecs die Auffassung vertreten, dass die elektrische Anfahr- oder Schiebehilfe das Elektrofahrrad zu einem Kraftfahrzeug mache. Das würde Einschränkungen bei der Radwegbenutzung bedeuten und – was der ADAC nicht erwähnt – ein Verbot, Kinderanhänger zu ziehen oder auf Wegen zu fahren, die für Kfz gesperrt sind. Auch die 0,5-Promille-Grenze wäre einzuhalten.

Der Fahrrad-Club bezieht sich dagegen auf die Europäische Richtlinie 2002/24/EG. Sie regelt, welche Fahrzeuge eine Zulassung als Kfz benötigen, und nimmt Fahrräder, die mit einem elektrischen Hilfsantrieb bis 250 Watt ausgestattet sind, vom Genehmigungsverfahren für Kfz aus. Die Motorunterstützung muss beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen werden. So weit sind sich die Verkehrsjuristen beider Verbände einig.

Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC, weist aber auf eine weitere Regelung hin: „Die EU-Richtlinie befreit nicht nur die so definierten Pedelecs von der Pflicht zur Zulassung als Kfz, sondern sämtliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h. Sie werden daher im Unterschied zu den schnelleren Bauarten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge bezeichnet.“ Der deutsche Gesetzgeber hat diese Unterscheidung zuletzt im Februar 2011 wörtlich in eine eigene Kfz-Zulassungsverordnung übernommen.

„Der ADAC stützt sich stattdessen auf die Kraftfahrzeug-Definition nach dem Straßenverkehrsgesetz und hält die EU-Richtlinie nicht für maßgeblich. Dann aber müsste er konsequent auch die Definition der Pedelecs ohne Anfahrhilfe in Frage stellen. Denn sie beruht ebenfalls auf europäischem Zulassungsrecht und findet sich bisher im Straßenverkehrsgesetz nicht wieder“, sagt der ADFC-Rechtsexperte. Auch die Pedelecs bis 25 km/h wären dann entgegen allgemeiner Auffassung keine Fahrräder mehr und würden unter die Vorschriften für Kraftfahrzeuge fallen.

Noch im Jahr 2009 hatte die Juristische Zentrale des ADAC aus der Anfahrhilfe nur die Verpflichtung abgeleitet, dass nach dem 1. April 1965 geborene Fahrer zumindest eine Mofaprüfbescheinigung haben müssten, weitere Einschränkungen, die für Kraftfahrzeuge gelten, aber verneint. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2005 in einer Auskunft klargestellt, dass die nicht unter die EU-Richtlinie fallenden Fahrräder mit Trethilfe national gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt werden.

Die Richtlinie habe sowohl Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, wie auch Fahrräder mit Trethilfe, die den genannten Leistungsmerkmalen entsprechen, aus ihrem Anwendungsbereich für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge herausnehmen wollen. Deshalb würden sie auch bewusst als Fahrzeuge bezeichnet. Eine Einstufung der Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Kraftfahrzeuge sei ausgeschlossen.

Quelle: http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Pedelecs-mit-Anfahrhilfe-sind-Fahrraeder

Vorschriften zum Transport von Akkus und Elektrorädern mit dem Auto
Akku für eine ElektrofahrradLithium-Ionen-Batterien gelten als Gefahrgüter und unterliegen beim gewerblichen Transport bzw. Versand besonderen Richtlinien. Doch wie sieht es aus, wenn Privatpersonen E-Bikes und Pedelecs auf dem Autodach oder Ersatzakkus im Kofferraum transportieren wollen? Antwort auf diese Fragen gibt soeben der deutsche Akku-Hersteller BMZ (Batterie Montage Zentrum), der beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgefragt hat. Demnach fallen Elektrofahrräder unter die UN-Nummer 3171 „Batteriebetriebenes Fahrzeug oder batteriebetriebenes Gerät“, die nicht den Vorschriften des ADR (Verkehrsträger Straße) unterliegen. In folge dessen sei es ohne Weiteres möglich, Pedelecs und Elektrofahrräder auf dem Dachgepäckträger eines Autos zu transportieren.

Was den Transport von Lithium-Ionen-Ersatzakkus im Auto anbelangt, heißt es von BMZ, dass dieser nicht gesondert verpackt werden muss. Nach ADR 1.1.3.1 gelten die Vorschriften nämlich nicht für „Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern“. Im Klartext: Dem Transport von Akkus von Elektrofahrrädern von Privatpersonen im Auto steht prinzipiell nichts im Wege. (Quelle Velobiz v. 04.06.2011)

Lenker:
Bitte keine Panik (vom 04.03.2011)(das Fernsehen spielt manche Themen gern sehr hoch), aber:

Fahrradlenker aus Aluminium können brechen. Deshalb sollten Sie Ihren Fahrradlenker regelmäßig wechseln oder wechseln lassen, wenn er aus dem Leichtmetall hergestellt ist.
Früher gab es nur Lenker aus Stahl, heute sind sie an neuen Rädern oft nur noch an einzelnen Touren, City oder Hollandrädern zu finden. Seit den 80er Jahren kamen mehr und mehr Fahrradlenker aus Aluminium in Mode. Die neuen Lenker bewirkten eine Gewichtsersparnis und sind in vielen verschiedenen Formen und Größen erhältlich. Stahl habe zwar einfach eine bessere Zähigkeit und neige strukturell nicht zum Brechen,aber viele Lenkerformen gibt es nur in Aluminium. Diese Lenker sollten aus Sicherheitsgründen nach ca 5000km oder nach 5 Jahren getauscht werden. Die Hersteller weisen auf diesen Zustand nicht hin, da die Lebensdauer der Lenker mit diesen Werten meist außerhalb der Gewährleistungszeit liegt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Fahrradlenker durch einen Stahllenker ersetzen. Auf jeden Fall raten Fahrradwerkstätten zum Wechsel eines Aluminum-Lenkers alle fünf Jahre. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club, ADFC, rät sogar zu einem Austausch nach bereits zwei Jahren. Alte Lenker aus den 80er Jahren bergen ebenso ein Risiko wie solche, bei denen schon sichtbare Schäden zu erkennen sind und sollten besser sofort ersetzt werden.
Ob der Lenker nun aus Alu oder Stahl ist, kann man übrigens ganz einfach mit einem kleinen Magneten(z.Bsp. der vom Fahrradtacho an der Speiche) feststellen. Magnet hält am Lenker, Lenker ist magnetisch--> Stahl; Magnet hält nicht --> Alu

 

Einrad fahren lernen:

Lernen Sie das Aufsteigen und Anfahren mit dem Einrad. Zum Video...

Hilfe zur E-bike Auswahl

Außerdem gibt es Hilfestellung von dritter Seite bei der Radauswahl.
hier zum Link des großen Elektroradtests von 2010. Link zu Extra Energy